Zu hohe Bewertung, zu hohe Steuer?Handlungsmöglichkeiten für Unternehmerfamilien
Bei der Übertragung von Unternehmensanteilen im Rahmen von Erbschaft oder Schenkung ist der Unternehmenswert zentrale Grundlage für die Steuerbelastung. In der Praxis wird häufig das vereinfachte Ertragswertverfahren angewendet, das auf vergangenen Gewinnen basiert und dadurch insbesondere bei mittelständischen Unternehmen zu überhöhten Bewertungen führen kann. Rechtlich maßgeblich ist jedoch der gemeine Wert nach § 9 BewG, der die künftigen Ertragsaussichten berücksichtigt und regelmäßig über ein Ertragswert- oder DCF-Verfahren ermittelt wird. Ein qualifiziertes Bewertungsgutachten kann dabei einen niedrigeren, realistischen Unternehmenswert nachweisen und wird von der Finanzverwaltung in der Regel anerkannt. Gerade vor dem Hintergrund aktueller steuerlicher Diskussionen gewinnt eine fundierte Unternehmensbewertung an Bedeutung und kann erhebliche steuerliche Auswirkungen haben. Zum vollständigen Fachbeitrag gelangen Sie hier: |