Gutachten zur Unternehmensbewertung mit öffentlicher Bestellung
Gutachten zur Unternehmensbewertung – unabhängig, neutral, objektiv.
In vielen wirtschaftlichen und rechtlichen Auseinandersetzungen ist eine fundierte und neutrale Unternehmensbewertung ein zentraler Bestandteil zur Lösung des Konflikts oder zur Vorbereitung (außer-)gerichtlicher Verfahren. Wir unterstützen Parteien, Gerichte oder Vermittlungsinstanzen mit unabhängigen Gutachten und Stellungnahmen zu Unternehmensbewertungen, die sich am Grundsatz der objektivierten Nachvollziehbarkeit und Neutralität orientieren. Typische Anlässe für eine solche Unternehmensbewertung sind meist gesellschafts-, steuer- oder erbschaftsrechtlicher Natur. Ziel eines solchen Unternehmenswertgutachtens oder einer Stellungnahme zum Unternehmenswert ist es stets, eine sachgerechte und vermittelbare Entscheidungsgrundlage zu schaffen, die zur Streitbeilegung beiträgt oder zur objektiven Klärung komplexer wirtschaftlicher Zusammenhänge dient. Als unabhängige öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige mit langjähriger Erfahrung in der Unternehmensbewertung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) liefern wir belastbare Ergebnisse – methodisch fundiert, neutral und in Form von gutachterlichen Stellungnahmen sowie gerichtsfesten Gutachten. Je nach Anlass und Anforderung.
Wann ein Gutachten zur Unternehmensbewertung sinnvoll und geboten ist.
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Familien- oder erbrechtliche Auseinandersetzungen.
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Zugewinn/Zugewinnausgleich.
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Enteignungen.
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Schädigungen des Unternehmens und des Unternehmenswertes.
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Steuerliche Anlässe.
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Abfindungsregelungen.
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Gesellschaftsrechtliche Fragestellungen.
Unser Leistungsspektrum im Überblick.
Wir bieten passgenaue Bewertungsansätze – von der gutachterlichen Stellungnahme bis zum ausführlichen, gerichtsfesten Gutachten mit Siegel. Je nach Anlass – ob Gerichtsverfahren, Finanzamt oder Erbauseinandersetzung – wählen wir das erforderliche Beweisniveau. Unser Fokus liegt auf der neutralen Bewertung inhabergeführter mittelständischer Unternehmen unter Berücksichtigung branchenspezifischer und regionaler Besonderheiten.
Unsere Bewertungen erfolgen auf Basis unserer öffentlichen Bestellung und Vereidigung durch die IHK – unabhängig, neutral und vor Gericht wie Behörden anerkannt. Wenn der Anlass dies erfordert, erstellen wir eine objektivierte Bewertung als vollumfassendes Gutachten mit Siegel für maximale Genauigkeit und Sicherheit.
Grundlage unserer Gutachten ist der IDW S1-Standard sowie das für KMU entwickelte, höchstrichterlich anerkannte Modifizierte Ertragswertverfahren gemäß BVS Standard BW1. Die Methodik ist so dokumentiert, dass sie vor Gericht und Behörden lückenlos nachvollziehbar ist.
Für Referenz- und Marktdaten greifen wir ergänzend auf unser Datenanalyse-Tool KMUVALUE zurück – als zusätzliche, objektivierbare Datengrundlage innerhalb des Gutachtens, nicht als eigenständiges Ergebnis.
Die Ergebnisse werden umfassend, nachprüfbar und nach höchsten Gütekriterien dokumentiert – als belastbares Beweismittel gegenüber Gericht, Finanzamt oder Gesellschafterkreis.
Bei Bedarf erläutern und vertreten wir das Gutachten persönlich gegenüber Gericht, Finanzamt oder anderen Verfahrensbeteiligten – etwa im Rahmen einer mündlichen Anhörung oder schriftlichen Stellungnahme.
Gutachten zur Unternehmensbewertung – unabhängig, neutral, objektiv.
Eine belastbare Unternehmensbewertung ist oft der Schlüssel zu Klarheit, Sicherheit und fairen Entscheidungen. Genau hier liegt unsere besondere Stärke: Mit der Erfahrung aus über 30 Jahren und mehr als 2.000 Unternehmensbewertungen unterschiedlichster Branchen im KMU-Bereich schaffen wir für unsere Kunden eine fundierte Grundlage – ideal für rechtliche Klärungen.
Unsere Unternehmensbewertungen sind neutral, nachvollziehbar und in hohem Maße anerkannt – und geben Ihnen den nötigen Überblick, um souverän zu handeln, sicher zu verhandeln und langfristig zu planen.