Der Ablauf eines Unternehmenskaufs unterliegt mehreren Phasen:
Im Vorbereitungsstadium wird die Transaktion unter Beachtung betriebswirtschaftlicher, sowie der rechtlich- und steuerrechtlichen Gesichtspunkte geplant.
In den Vertragsverhandlungen werden zunächst eine Geheimhaltung (Non Disclosure Agreement-NDA), im nächsten Schritt ein Vorvertrag (Letter of Intent – LOI) vereinbart.
Nachdem eine Kaufabsichtserklärung unterzeichnet ist, gilt es, das Unternehmen in der folgenden Due Diligence (Checkliste für erfolgreichen Unternehmenskauf) auf Risiken zu prüfen und diese Risiken zu quantifizieren.
Sobald anschließend ein Kaufvertrag verhandelt und unterschrieben ist, beginnt mit der tatsächlichen Übertragung die Arbeit der sogenannten „Post-Merger Integration“, d.h. die Eingliederung des erworbenen Unternehmens in die bestehenden Strukturen, um die gewünschten Ziele zu erreichen.