Betriebsverlagerungsgutachten – Neutrale Grundlage für Entscheidungen.
Eine Betriebsverlagerung hat in vielen Fällen weitreichende wirtschaftliche Folgen – unabhängig davon, ob sie freiwillig erfolgt oder durch äußere Umstände ausgelöst wird. Besonders bei Verlagerungen im Zusammenhang mit Flächeninanspruchnahmen durch öffentliche Träger (z.B. für Infrastrukturprojekte, Stadtentwicklung oder andere Umnutzungen) ist eine sachgerechte und nachvollziehbare Bewertung der Auswirkungen unerlässlich.
Unsere Betriebsverlagerungsgutachten dienen dabei als neutrale Grundlage für Entscheidungen und Verhandlungen zwischen den beteiligten Parteien.
Anlässe auf einen Blick.
-
Städtebauliche Maßnahmen.
-
Sanierungsverfahren.
-
Umlegungsverfahren.
-
Autobahn-/Straßenbaumaßnahmen.
-
Bahnbaumaßnahmen.
-
Hoheitsrechtliche Eingriffe.
-
Sonstige den Betrieb beeinträchtigende Maßnahmen.
Unser Leistungsspektrum im Überblick.
Gemeinsam ermitteln wir die aktuellen Flächen- und Prozessstrukturen sowie die betrieblichen Abläufe, die von der Verlagerung betroffen sind. Dies klären wir nicht nur auf Basis vorliegender Unterlagen und Informationen, sondern in der Regel auch im Rahmen von Ortsterminen.
Im Fall von Enteignungen oder anderen Eingriffen durch die öffentliche Hand ermitteln wir die entschädigungsfähigen Kosten nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB):
- § 95 BauGB: Erstattung von Verlagerungskosten
- § 96 BauGB: Entschädigung für sonstige Vermögensnachteile
- §§ 182 ff. BauGB: Verfahrensvorschriften für Entschädigungen
Wir bewerten alle Kostenpositionen neutral und transparent – von Umzugskosten über Anpassungsmaßnahmen bis hin zu betriebsbedingten Ausfallkosten. Ziel eines Betriebsverlagerungs- und Folgekostengutachtens muss sein, das betroffene Unternehmen so zu stellen, als ob das Verlagerungsereignis nicht eingetreten wäre. Es gilt der Grundsatz „Ersatz für das Genommene“. Die Kosten sind dabei abstrakt, aber so konkret wie möglich zu berechnen.
Wir prüfen wirtschaftlich sinnvolle Handlungsoptionen für den Betrieb – immer unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben und der betrieblichen Erfordernisse.
Unsere Gutachten sind so aufgebaut, dass sie von Gerichten, Behörden und Förderstellen als Entscheidungsgrundlage anerkannt werden. Dabei agieren wir neutral und unabhängig – im Sinne unserer öffentlichen Bestellung und Vereidigung.
Wir unterstützen auf Wunsch bei Gesprächen zwischen dem betroffenen Unternehmen, der Kommune, Behörden oder anderen Beteiligten und erläutern die Ergebnisse unserer Begutachtung.
Für die Bewertung der Vermögenswerte (z.B. Maschinen und Anlagen, Inventar, Grundstücke und Gebäude) arbeiten wir eng mit ö.b.u.v. Sachverständigen der jeweiligen Fachgebiete aus unserem Experten-Netzwerk zusammen. So können die Ergebnisse der Sub-Gutachten in die Gesamtschau der Betriebsverlagerungskosten ganzheitlich einbezogen werden.