Wir berechnen Betriebsunterbrechungsschäden und entgangenen Gewinn.
Betriebsunterbrechungsgutachten – Objektive Grundlage für Entschädigungsansprüche.
Eine Betriebsunterbrechung kann für ein Unternehmen erhebliche wirtschaftliche Folgen haben – sei es durch Unfälle, Feuer, Wasser- oder Sturmschäden, technische Ausfälle oder unvorhergesehene Betriebsstörungen. Während der Stillstand dauert, entgehen Einnahmen – gleichzeitig laufen Fixkosten wie Löhne, Mieten, Zinsen oder Energieaufwendungen weiter. Solche Unterbrechungen bedrohen nicht selten die Existenz eines Unternehmens. Ein professionelles und unabhängiges Betriebsunterbrechungsgutachten eines ö.b.u.v. Sachverständigen schafft transparente und belastbare Grundlagen – für die Regulierung durch Versicherungen, Verhandlungen mit Schadensbeteiligten oder gerichtliche Auseinandersetzungen.
Anlässe auf einen Blick.
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Brandschaden.
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Wasserschaden.
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Feuerschaden.
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Einbruchdiebstahl.
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Maschinenschaden.
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Bergschäden.
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Bauschäden.
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Planungsfolgen.
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Hoheitsrechtliche Eingriffe.
Unser Leistungsspektrum im Überblick.
Wir besprechen gemeinsam mit Ihnen die relevanten Unternehmensprozesse, betroffenen Produktionsbereiche sowie die genaue Ursache und Dauer der Unterbrechung. Wir erfassen und bewerten Ihre wirtschaftliche Ausgangssituation anhand Ihrer internen Ergebnisrechnungen als Grundlage für die Schadensermittlung.
Wir berechnen auf Basis der rechtlichen Grundlagen und gegebenenfalls auf Grundlage der Versicherungsbedingungen den entgangenen Gewinn und fortlaufende Fixkosten in Anlehnung an die gängige Bewertungspraxis. Entschädigt werden in der Regel die Kosten, die während der Unterbrechung weiterhin anfallen (z.B. Miete, Personal), sowie der entgangene Gewinn.
Wir berücksichtigen auch Mehrkosten, die durch den Schadensfall ggf. entstanden sind, sowie Folgeschäden. Dazu zählen beispielsweise Kosten für Ausweichproduktionen oder -lager, Notbetrieb und zusätzliche Aufwendungen zur Schadensminimierung. Sondererwirtschaftungen aus dem Schadensfall sind abzuziehen.
Unsere Gutachten sind so aufgebaut, dass sie von Gerichten, Behörden und Förderstellen als Entscheidungsgrundlage anerkannt werden. Dabei agieren wir neutral und unabhängig – im Sinne unserer öffentlichen Bestellung und Vereidigung.
Für die Bewertung der Vermögenswerte (z.B. Maschinen und Anlagen, Inventar, Grundstücke und Gebäude) arbeiten wir eng mit ö.b.u.v. Sachverständigen der jeweiligen Fachgebiete aus unserem Experten-Netzwerk zusammen. So können die Ergebnisse der Sub-Gutachten in die Gesamtschau ganzheitlich einbezogen werden.
Wir berechnen Betriebsunterbrechungsschäden
und entgangenen Gewinn.
Betriebsunterbrechungen und die Ermittlung des entgangenen Gewinns sind komplex und individuell – sowohl organisatorisch als auch wirtschaftlich. Mit über 30 Jahren Erfahrung und einem interdisziplinären Netzwerk sorgen wir dafür, dass Ihre Betriebsunterbrechung objektiv und nachvollziehbar bewertet wird.
Unsere Betriebsunterbrechungsgutachten schaffen Klarheit und Sicherheit über entschädigungsfähige Kosten und bilden eine fundierte Grundlage für faire Verhandlungen. Damit Sie die volle Transparenz haben – und die Grundlage für eine faire und angemessene Entschädigung.